Extremwetterlage – Glatteiswarnung

Für den Fall, dass eine amtliche Warnung vor Extremwetter mit Glatteis vorliegt gelten folgende Regeln:
• Es kann zu Ausfällen oder Verzögerungen bei der Schülerbeförderung kommen. Aktuelle Informationen werden wir – sobald uns diese vorliegen – über die bekannten Kommunikationswege weitergeben.
• Bei Busausfällen sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind im Privat-PKW zur Schule zur bringen. Sollten Sie dies dennoch tun, ist Ihr Kind auf dem Schulweg durch die Unfallkasse Hessen versichert, nicht aber Sie selbst und Ihr Fahrzeug.
• Sollten Sie Ihr Kind morgens mit dem privat-PKW zur Schule bringen und sollten die Busse zum Schulschuss nicht fahren, müssten Sie Ihr Kind dann auch wieder mit dem Privat-PKW abholen
• Unsere Schule bleibt geöffnet (in der Zeit von 7.30 bis 15.00 Uhr), da wir verlässliche Betreuungszeiten sicherstellen.
• Wir werden morgens prüfen, wie viele Kinder anwesend sind und den Unterrichtsbetrieb entsprechend anpassen (Betreuung statt Unterricht).
• Grundsätzlich gilt: Sicherheit geht vor! Bitte entscheiden Sie auf Grundlage der aktuellen Straßen- und Wetterverhältnisse vor Ort, ob der Schulweg für Ihr Kind sicher und zumutbar ist. Die Bedingungen können regional sehr unterschiedlich sein.
• Sollte Ihr Kind morgen witterungsbedingt nicht zur Schule kommen können, entstehen daraus selbstverständlich keine Nachteile. Bitte informieren Sie in diesem Fall umgehend die Schule. Das Fehlen gilt dann für diesen Tag als entschuldigt.