Unabhängig von Erkrankungen der Lehrkräfte werden alle Kinder der Rotkäppchen-Schule täglich im zeitlichen Umfang ihres regulären Stundenplanes betreut. Es gibt daher keinen Unterrichtsausfall in der Grundschule.
1.Im Falle einer Erkrankung einer Lehrkraft besteht die Möglichkeit, die betroffene Klasse zunächst für bis zu drei Tage zu beaufsichtigen, so dass die Betreuung im Rahmen der Unterrichtszeiten gewährleistet ist (verlässliche Schule)
2. An der Rotkäppchen-Schule wird jedoch ein Fachunterricht (vor allem in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, ab Klasse drei auch Englisch) von Anfang an priorisiert.
3. Für Vertretungsunterricht erhält die Rotkäppchen-Schule zu Beginn eines Kalenderjahres ein entsprechendes Budget, welches in unserer jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt wird, diese wird jährlich mit der Schulkonferenz abgestimmt.
4. Als Vertretungskräfte stehen der Schule zum einen verbeamtete Lehrkräfte zur Verfügung, die in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen zur Mehrarbeit herangezogen werden können; davon macht unsere Schule bei kurzfristigen Vertretungssituationen Gebrauch.
5. Bei längerfristigen Vertretungssituationen ist es unerlässlich, auch externe Kräfte hinzuzuziehen. Diese Vertretungskräfte (Erzieherinnen/Erzieher, Lehramts-studierende, pädagogisches Personal z.B. aus dem Ganztag o.ä.) zeigen ihr Interesse an Vertretungsunterricht zunächst der Schulleitung gegenüber schriftlich an. Die Schulleitung lädt neue Bewerberinnen/ Bewerber stets zu einem persönlichen Gespräch ein, um sich ein Bild über deren Eignung zu machen. Danach ist die Zustimmung durch den Schulpersonalrat erforderlich. Parallel wird ein polizeiliches Führungszeugnis für die Bewerberinnen/Bewerber angefordert. Erst nach Eingang aller Unterlagen und der benötigten Zustimmungen, kann eine Bewerberin/ein Bewerber im Vertretungsunterricht eingesetzt werden.
6. Die Schule bemüht sich um möglichst viel Kontinuität im längerfristigen Vertretungsfall, d.h. wir versuchen, einer Klasse für ein Fach auch immer eine feste Vertretungskraft zuzuordnen. Somit haben sowohl die Kinder, als auch die Eltern und die zu vertretenden Lehrkräfte einen festen und verlässlichen Ansprechpartner.
7. Die Klassen einer Jahrgangsstufe arbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nahezu parallel. So können Vertretungskräfte rasch in die aktuelle Thematik eingeführt werden und für die betroffenen Klassen kann eine Weiterarbeit im Unterrichtsstoff gewährleistet werden.
8. In der Regel erfolgt eine Unterrichtsvorbereitung und Übermittlung der benötigten Arbeitsmaterialien zusätzlich durch die jeweils zu vertretende Lehrkraft, sofern deren Gesundheitszustand dies zulässt.
9. Für den Fall, dass während einer Vertretungszeit eine Klassenarbeit angekündigt ist, wird die Klasse von einer internen Lehrkraft beaufsichtigt; externe Vertretungskräfte dürfen keine Klassenarbeiten schreiben lassen.
10. Eine Zusammenlegung verschiedener Lerngruppen kann derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht erfolgen, ist aber unter „normalen“ schulischen Bedingungen kurzfristig (z.B. für die Kommzeit, das Förderband oder eine Bewegungszeit) denkbar.
11. Erst bei einer längerfristigen Vertretungssituation (mehr als 5 Wochen) können Vertretungsverträge abgeschlossen und die Vertretungskosten aus einem Pool des Staatlichen Schulamtes beantragt werden. Für Vertretungsverträge stehen der Schule ebenfalls die o.g. Personenkreise zur Verfügung, von Seiten des Schulamtes gibt es auch hierfür keine extern einzusetzenden Lehrkräfte.