Wertsachen wie Uhren, Schmuck oder Geld bringt jedes Kind auf eigene Gefahr mit. Die Schule und die Lehrkräfte übernehmen keine Haftung, auch wenn Sie den Schülern (zum Beispiel im Rahmen des Schwimm- und Sportunterrichts) eine Gelegenheit zum Ablegen der Wertgegenstände anbieten.