Eine Beurlaubung ist in Ausnahmefällen möglich. Dazu stellen Sie bitte zeitig einen schriftlichen Antrag an die Klassenleitung (1-3 Beurlaubungstage) oder an die Schulleitung (mehr als 3 Tage bzw. Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien). In Zusammenhang mit Ferien kann eine Beurlaubung nur einmal im Laufe der Grundschulzeit in Anspruch genommen werden.